AGB
1. Gültigkeit der Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») bilden einen integrierenden
Vertragsbestandteil aller Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Floramedia (Schweiz) AG
(nachfolgend: «Floramedia»). Anders lautende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn Floramedia ihnen
schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote der Floramedia sind stets freibleibend. Floramedia nimmt Aufträge durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung zu den Bedingungen dieser AGB an.
2.2 Sollte nach Erhalt der Auftragsbestätigung innerhalb von 4 Tagen kein Widerruf seitens des
Auftraggebers erfolgen, gilt der Vertrag als abgeschlossen.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Jeder Floramedia erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von
Nutzungsrechten am von Floramedia geschaffenen Werk gerichtet ist.
3.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen
Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Floramedia insbesondere
alle urheberrechtlichen Ansprüche zu.
3.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Floramedia
weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede – auch teilweise – Nachahmung ist
unzulässig. Ein Verstoss gegen diese Bestimmungen berechtigt Floramedia, eine Vertragsstrafe in
doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.4 Floramedia überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung durch Floramedia.
3.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung einer gesonderten Vergütung für die
Nutzungsrechte durch den Auftraggeber auf diesen über.
3.6 Floramedia hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das
Produkt als Urheber genannt zu werden.
3.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
3.8 Bei von Floramedia für die Gestaltung eingesetzten Stilelementen und Bildern kann nicht
ausgeschlossen werden, dass diese auch von anderen Nutzern verwendet werden. Hieraus können
keinerlei Ansprüche gegenüber Floramedia erhoben werden. Ausserdem behält sich Floramedia das Recht
auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor. Bei nicht lizenzfreiem Material hat der Auftraggeber die
anfallende Lizenzgebühr zusätzlich zu vergüten. Die Bilder aus dem Floramedia-Bildarchiv dürfen während
der Zusammenarbeit mit Floramedia in denjenigen Projekten genutzt werden, für welche Floramedia mit
der Auftragsabwicklung bzw. Produktion betraut ist. Nach Beendigung der Zusammenarbeit dürfen die
Bilder nicht mehr weiterverwendet werden. Sämtliche Bilder aus dem Floramedia-Bildarchiv bleiben
Eigentum der Floramedia.
3.9 Die von Floramedia erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der
Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz und die
Veröffentlichung, bevor der Auftraggeber nicht den vereinbarten Auftragswert beglichen hat. Werden die
Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht Floramedia Schadenersatz zu.
4. Abnahme
4.1 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks
schriftlich bei Floramedia geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
4.2 Eine Verweigerung der Abnahme aus gestalterisch-künstlerischen Gründen ist ausgeschlossen.
5. Vergütung
5.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der
Grundlage der Auftragsbestätigung. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
5.2 Vom Kunden gewünschte, von der Auftragsbestätigung nicht erfasste zusätzliche Leistungen – wie
beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die
Drucküberwachung usw. – werden nach Zeitaufwand zu den branchenüblichen Stundenansätzen in
Rechnung gestellt.
5.3 Werden Entwürfe in grösserem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, schuldet der
Auftraggeber die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der
vereinbarten Vergütung.
6. Überlieferung
6.1 Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Kunde ist verpflichtet, ein Mehroder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 % anzuerkennen.
7. Fälligkeit der Vergütung
7.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung
binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber
ohne weitere Mitteilung in Verzug.
7.2 Die Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen
(z.B. bei Einlagerung der restlichen Druckunterlagen), wird die gesamte Vergütung bei Lieferung der ersten
Teilmenge geschuldet.
7.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen zu 6 % p.a.
8. Digitale Daten
8.1 Floramedia ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies
gesondert schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten. Die durch Floramedia erstellten Daten werden zwei
Jahre archiviert; danach ist Floramedia berechtigt, die Daten zu vernichten.
8.2 Hat Floramedia dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werden.
9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Floramedia vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster
vorzulegen.
9.2 Die Produktionsüberwachung durch Floramedia erfolgt nur, soweit dies gesondert schriftlich
vereinbart wird. Diesfalls ist Floramedia berechtigt, nach eigenem Ermessen die im Rahmen der
Produktionsüberwachung notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu
geben. Sie haftet für eigene Fehler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10. Gewährleistung und Mängel
10.1 Floramedia verpflichtet sich, jeden Auftrag sorgfältig auszuführen und insbesondere auch
überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster usw. sorgfältig zu behandeln.
10.2 Bei mangelhafter Leistung ist Floramedia einzig zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet. Schlägt
diese fehl oder ist sie unmöglich, beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers auf
eine verhältnismässige Herabsetzung der Vergütung.
11. Haftung
11.1 Floramedia haftet für eigenes Handeln sowie dasjenige ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen –
unabhängig vom Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall ist jedoch die
Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
11.2 Soweit gesetzlich zulässig, bleibt die Haftung von Floramedia auf die Höhe der vereinbarten
Vergütung beschränkt.
11.3 Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen oder Daten erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des
Auftraggebers.
11.4 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt
Floramedia gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, es sei denn, Floramedia
treffe ein Auswahlverschulden. Floramedia tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.5 Sofern Floramedia selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr
zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter
oder ausgebliebener Lieferung an den Auftraggeber ab. Vor der Durchsetzung dieser Ansprüche kann der
Auftraggeber Floramedia nicht belangen.
11.6 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die
alleinige Verantwortung für Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung und entfällt jede Haftung von
Floramedia.
11.7 Floramedia haftet weder für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und
Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten, noch für die Neuheit des Produkts.
11.8 Sämtliche rechtlichen Abklärungen bezüglich Produktdeklaration, Muster- und Markenschutz,
Wettbewerbs- und Werberecht obliegen ausschliesslich dem Auftraggeber.
11.9 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die Nutzungsrechte für alle Gestaltungselemente
(Signets, Fotos, Illustrationen, Formdesign usw.), Texte und digitalen Daten verfügt, welche er der
Floramedia überlässt. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang haftet Floramedia
nicht.
11.10 Der Auftraggeber hält Floramedia von allen Ansprüchen vollumfänglich frei (einschliesslich
Gerichtskosten, Rechtsvertretung, Bussen und Geldstrafen), welche Dritte für in seinem
Verantwortungsbereich liegende Umstände gegenüber Floramedia geltend machen.
12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
12.1 Floramedia verfügt im Rahmen des ihr erteilten Auftrags über die erforderliche Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen des Auftraggebers hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die daraus
resultierenden Mehrkosten zu tragen. Der Vergütungsanspruch der Floramedia für bereits begonnene
Arbeiten bleibt in jedem Fall gewahrt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Floramedia die für ihn erstellten Arbeiten als
Referenz in Ausstellungen, auf ihrer Homepage, in Prospekten und in sonstigen Werbemitteln verwendet.
Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die ebenfalls für
Werbezwecke verwendete Kundenliste der Floramedia aufgenommen werden darf. Ausgenommen von
dieser Regelung bleiben Projekte, welche Floramedia für Agenturen ausführt, die wiederum als
Wiederverkäufer auftreten und Floramedia um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
13.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die der Floramedia
im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehen, in der EDV-Anlage der Floramedia gespeichert, automatisch
verarbeitet und ausgewertet werden. Floramedia verpflichtet sich, diese Daten nur für interne Zwecke zu
nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.
13.3 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen
Bestimmungen nicht.
13.4 Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Floramedia unterstehen ausschliesslich
schweizerischem Recht.
13.5 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von Floramedia
ordentlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kunden mit Sitz/Wohnsitz im Ausland gilt der
Erfüllungsort auch als Betreibungsort. Floramedia behält sich das Recht vor, den Kunden auch beim
zuständigen Gericht seines Sitzes/Wohnsitzes oder bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Stand: Mai 2020